Um das Gefährdungsrisiko für ein Kind aus suchtbelasteten Familien einzuschätzen, gehen Sie wie folgt vor:
Beraten Sie sich mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Kontaktieren Sie dabei vorrangig eine beim eigenen Träger/in der eigenen Einrichtung angestellte insoweit erfahrene Fachkraft. Ist eine insoweit erfahrene Fachkraft beim eigenen Träger/in der eigenen Einrichtung nicht verfügbar, kontaktieren Sie bitte eine insoweit erfahrene Fachkraft aus der folgenden Fachkräfteliste.

Fachkräfteliste
Gespräch mit der insoweit erfahrener Fachkraft ergibt, dass gewichtige Anhaltspunkte auf eine Gefährdung hinweisen.
Nein |
Ja
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bleibt bestehen/erhärtet sich. Handeln ist erforderlich.
Gespräche mit Personensorgeberechtigen und betroffenen Minderjährigen führen Gesprächsinhalt: weitere Informationen erfragen, Gefährdungseinschätzung erläutern, Kooperationsbereitschaft feststellen, auf Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken
Sind die Personensorgeberechtigten mitwirkungsbereit und haben eine Problemeinsicht?
Nein |
Ja
Vermittlung an Hilfesysteme wie z.B. Suchtberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen
Verdacht auf Kindeswohlgefährung wird entkräftet, kein Schutzhandeln erforderlich. Dennoch bei Konsum Vermittlung ins Hilfesystem empfohlen.
Sollten Gespräche mit den Eltern über Ihre Sorge nicht dazu führen, dass sich etwas an der Situation für das Kind verändert und Eltern keine Mitwirkung bzw. Problemeinsicht zeigen, beraten Sie die Gefährdungslage erneut mit einer insofern erfahrenen Fachkraft. Wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung weiterhin besteht, hat eine Meldung an das Jugendamt zu erfolgen.