Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in suchtbelasteten Familien

Sie haben den Verdacht, dass aufgrund von elterlicher Konsumproblematik eine Kindeswohlgefährdung bestehen könnte. Sehen Sie eine Gefahr für Leib und Leben, die sofortiges Handeln erforderlich macht?
Nein | Ja
Meldung an die Polizei oder Kinder- und Jugendnotdienst

Kontakt
Um das Gefährdungsrisiko für ein Kind aus suchtbelasteten Familien einzuschätzen, gehen Sie wie folgt vor:
Beraten Sie sich mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Kontaktieren Sie dabei vorrangig eine beim eigenen Träger/in der eigenen Einrichtung angestellte insoweit erfahrene Fachkraft. Ist eine insoweit erfahrene Fachkraft beim eigenen Träger/in der eigenen Einrichtung nicht verfügbar, kontaktieren Sie bitte eine insoweit erfahrene Fachkraft aus der folgenden Fachkräfteliste.


Fachkräfteliste
Gespräch mit der insoweit erfahrener Fachkraft ergibt, dass gewichtige Anhaltspunkte auf eine Gefährdung hinweisen.
Nein | Ja
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wird entkräftet, kein Schutzhandeln erforderlich. Dennoch bei Konsum Vermittlung ins Hilfesystem empfohlen.


Vermittlung Personensorgeberechtigte

Vermittlung Kinder
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bleibt bestehen/erhärtet sich. Handeln ist erforderlich.
Gespräche mit Personensorgeberechtigen und betroffenen Minderjährigen führen Gesprächsinhalt: weitere Informationen erfragen, Gefährdungseinschätzung erläutern, Kooperationsbereitschaft feststellen, auf Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken


Vermittlung Personensorgeberechtigte

Vermittlung Kinder
Sind die Personensorgeberechtigten mitwirkungsbereit und haben eine Problemeinsicht?
Nein | Ja
Vermittlung an Hilfesysteme wie z.B. Suchtberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen
Verdacht auf Kindeswohlgefährung wird entkräftet, kein Schutzhandeln erforderlich. Dennoch bei Konsum Vermittlung ins Hilfesystem empfohlen.


Vermittlung Personensorgeberechtigte

Vermittlung Kinder
Sollten Gespräche mit den Eltern über Ihre Sorge nicht dazu führen, dass sich etwas an der Situation für das Kind verändert und Eltern keine Mitwirkung bzw. Problemeinsicht zeigen, beraten Sie die Gefährdungslage erneut mit einer insofern erfahrenen Fachkraft. Wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung weiterhin besteht, hat eine Meldung an das Jugendamt zu erfolgen.
Meldung an das Jugendamt


Kontakte

Dies ist eine Informationsseite. Es werden keine Daten erhoben und/oder gespeichert.




Diese Seite wird angeboten von:
Facharbeitsgemeinschaft "Elternschaft und Sucht"
vertreten durch
Diana Rabe (Sprecherin der Facharbeitsgemeinschaft)
Radebeuler Sozialprojekte gGmbH
Leipziger Str. 26
01127 Dresden
d.rabe-suchtberatung@rasop.de
0176/75867717


Screendesign und technische Umsetzung:
Torsten Tille
https://www.tnt-internetagentur.de